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Weiterbildung
Weiterbildung
Für alle Bus- und LKW-Fahrer, egal wann der Führerschein erteilt wurde, gilt eine Weiterbildungspflicht alle fünf Jahre, sofern gewerblich gefahren wird.
Das heisst:
• ein Busführerschein ist ab dem 10.09.2013,
• ein LKW-Führerschein ab dem 10.09.2014 nicht mehr gültig, wenn es den gewerblichen Bereich betrifft.
• Privatfahrten, wie z.B. Feuerwehren, Landwirtschaft, Wohnmobile sind nicht betroffen und somit weiter gültig.
Das heißt, wir werden Lehrgänge zur beschleunigten Grundqualifikation und zur Weiterbildung anbieten.
Wie sieht die Weiterbildung aus?
Innerhalb von 5 Jahren müssen 35 Stunden á 60 Minuten Unterricht (ohne Prüfung) besucht werden. Dies kann im Block oder z.B. jedes Jahr sieben Stunden á 60 Minuten geschehen.
Themenschwerpunkte sind u.a.:
• Wirtschaftliches Fahren
• Sicherheitstraining
• Ladungssicherung
• EG-Sozialvorschriften
• Neuerungen in der KFZ-Technik
• Umgang mit Kunden/ Konfliktbewältigung