Tel.: 02104 8080291
Mindestalter: | 18 Jahre |
Voraussetzungen: | Klasse C1 |
Befristung: | Klasse C1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.. |
Einschluss: | Klasse BE sowie D1E, sofern Klasse D1 vorhanden |
Hinweise: | Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. |
Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:
Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE entsprechend.