Klasse C1

Lkw-Führerscheinklasse C1

Starke Brummer

Sie sind die Kapitäne der Landstraße, Ihr Kapitänspatent sind die Führerscheine der Klasse C.

Klasse C1

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Mindestalter:18 Jahre
Voraussetzungen:Klasse B
Befristung:Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert..
Einschluss:
Hinweise:Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

zusätzliche Berechtigungen

Diese Berechtigungen gelten für alle C-Klassen, d.h. C1, C1E, C und CE

Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:

  1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
  2. Einsatzfahrzeuge der Polizei,
  3. Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
  4. Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,
  5. Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
  6. Krankenkraftwagen,
  7. Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge,
  8. Beschussgeschützte Fahrzeuge,
  9. Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge,
  10. Spezialisierte Verkaufswagen,
  11. Rollstuhlgerechte Fahrzeuge,
  12. Leichenwagen und
  13. Wohnmobile.

Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE entsprechend.

Quelle: TÜV Nord