Klasse AM

Führerscheinklasse AM

A wie Ausritt

Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage: Zum 16. Geburtstag muss der erste Zweiradführerschein her.

Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert.

Wir bieten einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang.

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
  • der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)
Dreirädrige Kleinkrafträder
  • der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
  • der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)
Mindestalter: 15 Jahre
Auflage: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dies wird durch die Schlüsselzahl 195 im Führerschein vermerkt. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Hinweise:
Quelle: TÜV Nord